Mahnbescheid
Verfahren nach Antragstellung
Der beim zuständigen Gericht eingereichte Mahnbescheid wird vom Rechtspfleger nur dahin geprüft, ob er richtig ausgefüllt und unterzeichnet ist. Eine Prüfung, ob der im Mahnbescheid gelten gemachte Anspruch tatsächlich besteht, erfolgt nicht.
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