Mahnbescheid
Nach Zustellung des Mahnbescheids
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner mehrere Möglichkeiten:
- Er zahlt. Zahlt er alles, so ist das Verfahren beendet.
Zahlt er nur einen Teil, so geht das Verfahren nur noch wegen des Restes weiter.
- Er unternimmt überhaupt nichts. In diesem Fall können sie 14 Tage nach
Zustellung des Mahnbescheides den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides beantragen und
diese wird Ihrem Schuldner vom Gericht aus zugestellt.
- Er legt Widerspruch bei Gericht ein. Hierüber werden sie von Amts
wegen informiert und dann ist es ihre Sache, einen Antrag auf Überleitung in das
streitige Klageverfahren zu stellen.
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